VHS-Rat
Das Programm der VHS wird beschlossen vom VHS-Rat und ist damit demokratisch legitimiert. Der VHS-Rat setzt sich zusammen aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern der im Stadtrat vertretenen Parteien, der Dozentinnen und Dozenten und der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Der VHS-Rat wirkt durch Vorschläge bei der Programmgestaltung mit und genehmigt das vorgelegte Programm. Die VHS-Leitung unterrichtet den VHS-Rat über alle wichtigen VHS-Angelegenheiten. Der VHS-Rat konstituiert sich alle zwei Jahre neu. Die im Rat vertretenen Parteien entsenden ihre Vertreter/-innen für die Dauer einer Wahlperiode. Die Dozenten und Dozentinnen stimmen in der Dozentenversammlung darüber ab, wer ihre Interessen vertritt. Die von den Teilnehmern und Teilnehmerinnen in den Kursen gewählten Sprecher/-innen beschließen auf der Teilnehmerversammlung, wen sie in den VHS-Rat entsenden.
Dem VHS-Rat gehören 14 Mitglieder an:
• Sieben vom Rat der Stadt gewählte Vertreter/-innen
• Drei von der Versammlung der nebenamtlichen Pädagogischen Mitarbeiter/-innen gewählte Vertreter/-innen
• Vier vom Teilnehmerrat gewählte Vertreter/-innen
Für jedes Mitglied wird eine Vertretung gewählt.
Der VHS-Rat wählt aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n.
An den Sitzungen des VHS-Rates nimmt der/die Kulturdezernent/-in teil.
Die VHS-Leitung und die hauptamtlichen pädagogischen Mitarbeiter/-innen nehmen beratend teil.
Dozentenversammlung
Mindestens einmal im Jahr findet die Dozentenversammlung statt. Die Dozentenvertreter/-innen berichten aus dem VHS-Rat. Darüber hinaus werden das Programmangebot, organisatorische Fragen und bildungspolitische Themen diskutiert.
Die Versammlung der nebenamtlichen pädagogischen Mitarbeiter/-innen wählt für die Dauer von zwei Jahren ihre Vertreter/-innen im VHS-Rat und deren Stellvertreter/-innen. Diese vertreten gleichzeitig die Interessen der nebenamtlichen Pädagogischen Mitarbeiter/-innen gegenüber dem/der VHS-Leiter/-in.
Teilnehmerrat
Die Teilnehmer/-innen an Kursen wählen jeweils eine/-n Sprecher/-in. Die Gesamtheit der Sprecher bildet den Teilnehmerrat. Der Teilnehmerrat wählt für die Dauer von zwei Jahren seine Vertreter/-innen im VHS-Rat und deren Stellvertreter/-innen.
In der Versammlung der Teilnehmer-sprecher/-innen wird über das Programmangebot diskutiert und es werden organisatorische Fragen angesprochen.
Die Teilnehmervertreter/-innen vertreten gegenüber der VHS die Interessen der Teilnehmer/-innen.