Informationen zum Bildungsurlaub
Die VHS Leverkusen ist nach AWbG anerkannte Bildungseinrichtung.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in NRW haben (bis auf wenige Ausnahmen) einmal im Kalenderjahr einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Nach AWbG besteht die Möglichkeit einer bezahlten Freistellung für maximal 5 Tage zu Weiterbildungszwecken. Die Ansprüche aus zwei Jahren können zusammengefasst werden.
Hier finden Sie die Bildungsurlaubsangebote der VHS Leverkusen:
Für Bildungsurlaubsseminare erhalten Sie nach der Anmeldung den Lehrplan sowie den entsprechenden Antrag für Ihren Arbeitgeber. Dieser ist dort spätestens sechs Wochen (vgl. AWbG NRW) vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.
Infos zum Thema Bildungsurlaub in NRW
Hier finde Sie alle zugelassenen Bildungsträger im Regierungsbezirk Köln.