Gebühren und Entgelte

Gebühren und Entgelte

Bei der Auflistung handelt es sich um §3 (Gebührenhöhe) und §4 (Gebührenermäßigung) der Gebührensatzung der Musikschule Leverkusen sowie die entsprechenden Teile der Entgeltordnung "Vermietung von Räumen, Instrumenten und Parkplätzen".

Die Entgeltordnung finden Sie im Abschnitt "Satzungen und Verordnungen".

Eine vollständige Fassung der Gebühren als PDF-Dokument steht  hier--->>> zum Download bereit.


Gebührenermäßigung

1. Erhalten mehrere Mitglieder einer Familie in der Unter-, Mittel- oder Oberstufe Unterricht, so ermäßigt sich das Schulgeld nach § 3 Nr. 2

bei 2 Familienmitgliedern um15%
bei 3 Familienmitgliedern um25%
bei 4 Familienmitgliedern um30%
bei 5 und mehr Familienmitgliedern um35%

Die Ermäßigung wird von der Gesamtsumme des Schulgeldes nach § 3 Nr. 2 gewährt.

2. Für jeweils viermaligen Unterrichtsausfall im Laufe eines Schuljahres wird für den jeweils zurückliegenden Zeitraum 1/12 des Schulgeldes für das belegte Unterrichtsfach erstattet, wenn der Unterricht wegen Erkrankung oder sonstiger
Verhinderung der Lehrerin/des Lehrers oder aus anderen Gründen, die von der Musikschule zu vertreten sind, nicht erteilt werden konnte.

3. Familien mit geringem Einkommen (ALG II / Wohngeldbezug) können die Gutscheine "Bildung und Teilhabe" für die Musikschule einsetzen. 
Darüber hinausgehende Beträge werden zu 50 % ermäßigt bzw. erlassen.
Der in Zusammenarbeit mit den Leverkusener Förderschulen durchgeführte Musikunterricht kann ohne Erhebung einer Gebühr durchgeführt werden, wenn der Schulleitung die Bedürftigkeit der Nutzerin/des Nutzers bekannt ist oder die Notwendigkeit einer besonderen Förderung besteht. Die Entscheidung trifft die Schulleitung.

4. Im Rahmen der vorberuflichen Fachausbildung ist die Unterrichtsstunde des Pflichtfaches entgeltfrei.