Gebühren und Entgelte
Bildung und Teilhabe
(... der sogenannte "Bildungsgutschein")
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Der Zugang zu ermäßigten Gebühren ist der Gutschein „Bildung und Teilhabe“ . Familien, die diesen für Musikschulunterricht einsetzen, können die Gebühren – über den Gutscheinbetrag hinaus – um 50 % oder um 100 % ermäßigt werden.
Der Gutschein muss beim Fachbereich Soziales beantragt werden. Genauere Infos hierzu: (Link zu Formular) bzw. Internetseite der Stadt Leverkusen, Suche nach „Bildung und Teilhabe“.
Bezugsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre in der Regel, bei
- Bezug von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“)
- Bezug von Sozialhilfe - Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Bezug von Wohngeld
- Bezug von Kindergeldzuschlag
Antragsformulare für „Bildung und Teilhabe“ sind auch in der Musikschule erhältlich.
Fragen zum Einsatz von „Bildung und Teilhabe“ für Musikschulunterricht beantwortet Frau Birgit Sander, Tel. 0214/406-4053, birgit.sander@kulturstadtlev.de
Infoblatt Bildung und Teilhabe der Musikschule
Mehr zum Thema "Bildung und Teilhabe" auch über die Internetseite der Stadt Leverkusen