Kulturförderung

Neuer Fördertopf: Förderung spontaner kultureller Projektvorhaben

Förderziel

Unabhängig vom  Fördertopf "Kulturelle Veranstaltungen im Stadtgebiet" wird ein Reservefonds mit zusätzlichen Mitteln (10.000 EUR) geschaffen, der eine Förderung spontaner kultureller Projektvorhaben oder laufender Kosten einer Institution (für Ateliers, Proberäume, Theaterbetriebe) außerhalb der Stichtagsregelung ermöglicht.

 

Förderkriterien
Die Förderwürdigkeit wird auf der Grundlage des Antrages im Einzelfall entschieden. Grundvoraussetzung ist jedoch, dass die Maßnahme einen Nutzen für die Leverkusener Bürgerinnen und Bürger aufweist und in Leverkusen stattfindet. Gefördert werden kulturelle Maßnahmen aller Sparten. Förderfähig sind alle der Maßnahme zugehörigen Kosten, ausdrücklich auch laufende Kosten des Antragstellers wie z.B. Mieten für Ateliers, Vereinslokale oder Proberäume.

 

Antragsverfahren und Entscheidung
Förderung wird nur auf Antrag als Festbetragsfinanzierung gewährt. Der Antrag enthält das Deckblatt, eine Maßnahmenbeschreibung und einen Kostenplan mit den Einnahmen und Ausgaben, die für die Maßnahme entstehen. Die Durchführung der Maßnahme ist nicht an Wirtschaftsjahre gebunden, muss aber innerhalb von 12 Monaten nach Zuschussbescheid erfolgen.

 

Hier können Sie die Richtlinie zu diesem Fördertopf herunterladen. Zum Projektantrag geht es hier.


Kulturförderung "Veranstaltungen im Stadtgebiet"

Hier bekommen Sie die Richtlinien für die Förderung der Leverkusener Kulturszene im PDF-Format.
Download der Kulturförderrichtlinien

 

Hier können Sie sich das Formblatt für die Antragstellung herunterladen:
Formular Projektantrag

 

Hier können Sie sich das Muster für einen Verwendungsnachweis herunterladen:
Verwendungsnachweis
einfacher Verwendungsnachweis

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Aktueller Hinweis im Rahmen der Corona-Krise: Für alle Förderungen der Förderart "Veranstaltungen im Stadtgebiet", die für das erste Halbjahr 2020 bewilligt wurden, gilt: Die Projekte können bis zum Ende des ersten Halbjahres 2021 nachgeholt werden. Der Förderzeitraum für die bewilligten Projekte des zweiten Halbjahres 2020 wird verlängert bis zum 31.12.2021. Entstandene Kosten für Projekte, die abgesagt werden mussten, werden erstattet.

 


Auskünfte und Beratung: 
KulturStadtLev, Kulturbüro
Anke Holgersson
Am Büchelter Hof 9

Telefon: 0214/406-4170, Email: anke.holgersson@kulturstadtlev.de


Antragsverfahren – Fristen und Entscheidungsweg

Um die Überprüfung der Förderkriterien lebendig zu halten und um ein gerechtes
Fördersystem zu installieren, entscheidet eine Jury über die Verteilung der Gelder.
Diese Jury besteht aus:
· zwei Vertreterinnen/Vertretern der Freien Szene
· einer Vertreterin/einem Vertreter der Kulturverwaltung
· einer Vertreterin/einem Vertreter von Kulturförderung auf Landes- oder
Bundesebene
Anträge können zweimal pro Jahr zu folgenden Ausschlussfristen eingereicht
werden:
· 15. September für das 1. Halbjahr des Folgejahres
· 15. März für das 2. Halbjahr des laufenden Jahres
Höhe der Bewilligung: Die ausgezahlten Gelder dienen der Defizitabdeckung. Ein
Antragsteller/eine Antragstellerin kann maximal 9.000 Euro pro Jahr für die
Durchführung von Projekten beantragen.
Der Betriebsausschuss KulturStadtLev und die Bezirksvertretungen in jeweiliger
Zuständigkeit erhalten eine Übersicht der von der Jury für eine Förderung
ausgesuchten Projekte sowie einen Plan mit den Veranstaltungen des Kulturbüros
zur Beschlussfassung. mehr