Kulturförderung
Download der Kulturförderrichtlinien
Hier bekommen Sie die Richtlinien für die Förderung der Leverkusener Kulturszene im pdf-Format.
Formular Projektantrag Hier können Sie sich das Formblatt für die Antragstellung herunterladen.
Formular Verwendungsnachweis Hier können Sie sich das Muster für einen Verwendungsnachweis herunterladen.
Auskünfte und Beratung:
KulturStadtLev, Kulturbüro
Anke Holgersson
Am Büchelter Hof 9
Telefon: 0214/406-4170, Email: anke.holgersson@kulturstadtlev.de
Das Wichtigste im Überblick
Nächster Abgabetermin für Anträge ist der 15. März 2016 für eine Förderung von Projekten im 2. Halbjahr 2016.
Antragsverfahren – Fristen und Entscheidungsweg

Um die Überprüfung der Förderkriterien lebendig zu halten und um ein gerechtes
Fördersystem zu installieren, entscheidet eine Jury über die Verteilung der Gelder.
Diese Jury besteht aus:
· zwei Vertreterinnen/Vertretern der Freien Szene
· einer Vertreterin/einem Vertreter der Kulturverwaltung
· einer Vertreterin/einem Vertreter von Kulturförderung auf Landes- oder
Bundesebene
Anträge können zweimal pro Jahr zu folgenden Ausschlussfristen eingereicht
werden:
· 15. September für das 1. Halbjahr des Folgejahres
· 15. März für das 2. Halbjahr des laufenden Jahres
Höhe der Bewilligung: Die ausgezahlten Gelder dienen der Defizitabdeckung. Ein
Antragsteller/eine Antragstellerin kann maximal 4.500 Euro pro Jahr für die
Durchführung von Projekten beantragen.
Der Betriebsausschuss KulturStadtLev und die Bezirksvertretungen in jeweiliger
Zuständigkeit erhalten eine Übersicht der von der Jury für eine Förderung
ausgesuchten Projekte sowie einen Plan mit den Veranstaltungen des Kulturbüros
zur Beschlussfassung. mehr