Für die Ausstellung einer Bildungsprämie, eines Spargutscheins oder eines Bildungsschecks ist eine persönliche Beratung verpflichtend.
Termine werden nach telefonischem Eingang Mittwoch in der Zeit von 14:00 – 18:30 Uhr vergeben.
Beratungsstelle für die Ausstellung Bildungsprämie, Bildungsscheck, Spargutschein
Forum - Raum 239
Mittwoch, 14:00 bis 18:30 Uhr
Terminvereinbarung:
Thomas Gerhards
Tel.: 0214/406-4195
Über den Bildungsscheck erhalten Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen vom Land NRW aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds einen Zuschuss zu beruflichen Weiterbildungskosten. Den Bildungsscheck können sowohl Unternehmen für ihre Mitarbeiter als auch einzelne Beschäftigte erhalten. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass das Unternehmen maximal 250 Arbeitnehmer beschäftigt.
Wer wird gefördert:
Gefördert werden Sozialversicherungspflichtige, 400 Euro-Jobber, Mitarbeitende Familienangehörige, Existenzgründer in den ersten fünf Jahren sowie Frauen und Männer im Elternurlaub.
Was wird gefördert:
Gefördert werden Weiterbildungsangebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für eine Ausübung einer beruflichen Tätigkeit vermitteln. Grundlage für den Zuschuss ist ein von einer neutralen Beratungsstelle ausgestellter Bildungsscheck, der die in der Beratung empfohlenen Bildungsangebote und –anbieter enthält. Mit einem Bilddungsscheck kann jeweils nur eine Weiterbildungsmaßnahme anteilig gefördert werden.
Höhe der Förderung:
Der Zuschuss beträgt maximal 50 % der nachgewiesenen Teilnahme- und Prüfungskosten, aber höchstens 500 € pro Bildungsscheck.
Anzahl der Bildungsschecks:
Betriebe erhalten pro Jahr maximal 10 Bildungsschecks.
Alle zwei Jahre kann ein Bildungsscheck pro Person eingelöst werden.
Ab 01.01.2009 bietet die Volkshochschule Leverkusen neben dem Bildungsscheck ein zweites Förderprogramm zur Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern an: Die Bildungsprämie.
Mit diesem Programm werden mehr Menschen für die berufliche Weiterbildung mobilisiert, die aufgrund ihres Einkommens bislang die Kosten einer Weiterbildung nicht ohne weiteres tragen konnten.
Seit dem 1. Januar 2010 haben sich die Förderrichtlinien geändert, d.h. der maximale Gutscheinwert wurde von 154 € auf 500 € angehoben. Ebenso erhöhte sich die Einkommensgrenze zur Prämienförderung (siehe unten).
Wer wird gefördert:
Im Fokus stehen geringverdienende Arbeitnehmer (bei Alleinverdienern bis 25.600 €/bei Doppelverdienern bis 51.200 € pro Jahr). Der Nachweis wird durch die Vorlage des letzten Lohnsteuerjahresausgleichs erbracht.
Was wird gefördert:
Gefördert werden alle beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen wie z.B. Computer-, Rhetorik-, Sprachkurse oder Lehrgänge.
Höhe der Förderung:
Die Bildungsprämie bezuschusst 50% der Kosten einer Weiterbildung, maximal bis 500 €.
Anzahl der Bildungsprämien:
Pro Kalenderjahr wird eine Bildungsprämie pro Arbeitnehmer ausgehändigt. Jeder gering verdienende Arbeitnehmer kann also jedes Jahr eine Bildungsprämie erhalten.
Das Weiterbildungssparen ist eine weitere Komponente der Bildungsprämie.
Durch Änderung des Vermögensbildungsgesetzes (VermBG) ist seit dem 1. Januar 2009 eine vorzeitige unschädliche Entnahme aus dem angesparten Guthaben möglich, um den Eigenanteil einer individuellen beruflichen Weiterbildung zu finanzieren.
Die Möglichkeit des Weiterbildungssparens kann auch in Anspruch genommen werden,
wenn die Anmeldung zu einer Maßnahme bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt ist oder
der Kurs bereits begonnen hat.
Wer wird gefördert:
Vom Weiterbildungssparen können alle Personen profitieren, die über entsprechende Ansparguthaben verfügen. Es können auch Personen, deren Einkommen aktuell über der Grenze für den Prämiengutschein liegt (20.000 bzw. 40.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen) das Weiterbildungssparen nutzen – vorausgesetzt, sie haben in der Vergan-genheit zu dem Personenkreis gehört, der durch die Arbeitnehmersparzulage gefördert wurde.
Die Beratungsstelle der VHS Leverkusen stellt Beratenen einen Spargutschein aus und berät zum weiteren Vorgehen.
Der Spargutschein kann mit der Bildungsprämie oder dem Bildungsscheck kombiniert werden.
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.